Moschusverbindungen

Darunter versteht man eine große Gruppe synthetischer Duftstoffe. Dazu gehören unter anderem Nitromoschusverbindungen und polyzyklische Moschusverbindungen. Die Nitromoschusverbindungen Moschus Ambrette, Moschus Mosken und Moschus Tibeten sind in Kosmetika mittlerweile verboten. Moschus Xylol und Moschus Keton sind zugelassen und gelten als Allergieauslöser. Auf der Verpackung sind sie leider nicht erkennbar, weil sie nicht einzeln angegeben werden, sondern unter der Sammelbezeichnung „Parfum“ verschwinden.

Moschus Ambrette zeigt erbgutschädigende Eigenschaften und Moschus Xylol krebserregende. Moschus Xylol und Moschus Keton zeigen hormonelle Wirksamkeit und sind langlebig. Sie reichern sich im Fettgewebe an.
Polyzyklische Moschusverbindungen sollten eine besser verträgliche Alternative zu Nitromoschus-Duftstoffen sein. Dazu gehören Tonalide (AHTN) und Galaxolide (HHCB). Aber auch diese Duftstoffe haben bedenkliche Eigenschaften: sie sind langlebig und reichern sich im Wasser, in Tieren und Menschen an (hauptsächlich im Fettgewebe). Sie wurden u.a. in Muttermilchproben nachgewiesen. Beide Verbindungen haben nachweislich hormonelle Wirkung.

 

Vorkommen
  • Deos
  • Lotionen
  • Duschgels
  • Cremes
  • Sonnenschutzmittel
  • Rasierwasser und Parfüms