Azofarbstoffe (Färbemittel)
Azofarbstoffe sind zur Färbung von Textilien und Leder weit verbreitet. Einige von ihnen gelten als krebserzeugend und allergieauslösend.
Laut EU-Gesetzgebung dürfen Azofarben, die giftige oder krebserregende Amine freisetzen können, nicht mehr für Textilien, Gebrauchsgegenstände und Kosmetika verwendet werden, die direkt auf der Haut getragen bzw. aufgetragen werden.
Für Lebensmittel zugelassenen Azofarbstoffe müssen neben der E-Nummer einen Hinweis tragen „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. In Lebensmittel sind Azofarbstoffe an folgenden E-Nummern erkennbar: E102, E104, E110, E122, E123, E129, E151, E154, E155, E180.
Vorkommen
- Textilien
- Lederwaren
- Schuhe
- Spielzeug
- Erfrischungsgetränke
- Süßwaren
- Speiseeis und feine Backwaren