In unseren News vom Mai 2024 haben wir über einen Test der Stiftung Warentest berichtet, die in einem Großteil getesteter Konservendosen. Jetzt haben wir diesbezüglich gute Nachrichten:

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 12. Juni 2024 in einem Vorschlag der Kommission zum Verbot von Bisphenol A (BPA) in Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln sind, zugestimmt. Nach Ablauf einer Übergangsfrist darf BPA nicht mehr in Lebensmittelverpackungen wie Konservendosen, Trinkflaschen oder Plastikverpackungen verwendet werden. Das Verbot tritt Ende 2024 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Verbraucher*innen und Umwelt.

Gesundheitsgefahren

Wissenschaftliche Untersuchungen haben wiederholt gezeigt, dass BPA und andere Bisphenole hormonell wirksam (endokrin wirksam, EDCs) sind und das menschliche Hormonsystem negativ beeinflussen können. Sie ähneln in ihrer Struktur dem Hormon Östrogen und können mit den entsprechenden Rezeptoren im Körper interagieren und so Prozesse im Körper fehlleiten.

Belastungen mit BPA konnten mit hormonell bedingten Krebserkrankungen, Herzkrankheiten, Fortpflanzungsproblemen, Adipositas, Diabetes und Beeinträchtigungen der kindlichen Gehirnentwicklung in Verbindung gebracht werden.Insbesondere Säuglinge und Kinder sind besonders anfällig.

Keine Bisphenole in Verbraucher*innenprodukte

Das Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien ist ein erster Schritt. Wir von WECF und Nestbau fordern allerdings ein Verbot von BPA auch in anderen Verbraucher*innenprodukten, wobei auch andere Bisphenole wie Bisphenol S oder F sollten, berücksichtigt werden. Diese Stoffe haben vermutlich ähnlich hormonschädliche Wirkungen und werden teilweise als Ersatz von BPA verwendet.

Japan hat übrigens bereits seit über 20 Jahren BPA-freie Konserven. In Frankreich gilt seit 2015 ein Verbot für BPA in allen Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. EU- weit ist es seit 2011 verboten, Babyfläsch­chen aus Poly­carbonat mit Bisphenol A herzu­stellen. Das Verbot wurde 2018 auf Poly­carbonat-Trinkgefäße und -Flaschen für Säuglinge und Klein­kinder erweitert. Für alle anderen Lebens­mittel­kontaktmaterialien aus Kunststoff ist ein Grenz­wert für den Über­gang von Bisphenol A ins Lebens­mittel fest­gelegt. Bisphenol A wurde auch für Thermo­papiere wie Kassenbons einge­setzt, ist seit 2020 aber auch in diesen verboten.

Weitere Infos finden zu BPA und wie sie sich schützen können finden Sie hier auf unsere Nestbauseite.